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Ein fruchtbarer Boden ist die wichtigste Voraussetzung für ein gesundes Pflanzenwachstum. Die intensive Kultur in Landwirtschaft und Gartenbau aber stellt höchste Ansprüche an die Fruchtbarkeit des Bodens und deren Humusversorgung.
Komposte mit ihrem hohen Gehalt an Haupt- und Spurennährstoffen können den abgebauten Humus auf denkbar einfache Weise ersetzen und ersparen weitgehend den Einsatz von Mineraldünger. Und sie haben weitere positive Wirkungen.
Komposte…
Unsere Komposte entsprechen den Güte- und Prüfbestimmungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.: www.bgkev.de
Sie werden ständig untersucht auf:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 18:00 Uhr Samstag: 7:00 bis 12:30 Uhr
Abfallkleinmengenannahme nur jeweils bis 15 Minuten vor Schließung.
Akzeptierte Zahlungsarten: Bar und EC-Karten
Unter Altholz versteht man alle auf Holzbasis basierenden Materialien. Dazu gehört eine naturbelassene Palette ebenso wie ein Schrank aus Spanplatten bis zum Holz aus massiver Dachkonstruktion.
Laut Altholzverordnung unterscheiden wir bei der Entsorgung von Altholz in 4 Kategorien.
Altholz AI naturbelassenes unbehandeltes Holz
Altholz AII verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz
Altholz AIII halogenorganisch beschichtetes
Altholz AIV witterungsbeständig, imprägniertes Holz aus dem Außenbereich
Altholz AI bis AIII
Altholz AIV
Altholz AI bis AIII
Altholz AIV
Hierbei handelt es sich um alte Pkw-/ Motorrad-/ Lkw-Altreifen mit und ohne Felgen. Die Reifen werden im Verwertungsprozess zu Gummimehl oder Granulat verarbeitet. Daraus entsteht ein Zuschlagsstoff für Gummimischungen oder ein hochwertiger Ersatzbrennstoff für die Zementindustrie.
Bis Ende 1989 wurde in Deutschland asbesthaltiger Faserbeton hergestellt. Dieser Baustoff kommt heute noch beim Rückbau von Dachflächen, Fassadenverkleidungen, Deckenplatten, Lüftungskanälen vor. Auch wurde er oft für die Herstellung von Blumenkübel oder Pflanzenschalen verwendet. Die Abfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Abbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 519 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Asbest Big-Bags dicht verschlossen entsorgt werden.
Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.
Baustellenabfälle sind Abfälle, welche rund um das Bauen, Renovieren, Sanieren und den Abriss von Gebäuden anfallen. Die Bezeichnung dafür lautet umgangssprachlich „Baumischabfall“. In der Regel handelt es sich um dabei um ein Abfallgemisch aus verschiedenen Stoffen. Diese Baumischabfälle oder Baustellenabfälle müssen nach der gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage entsorgt werden.
Baumstämme, Wurzeln und dickere Äste, welche bei Baumpflegearbeiten, Fällungen und der Park- und Landschaftspflege anfallen. Wichtig ist, dass die Wurzeln weitgehend Erd- und Steinfrei übergeben werden.
Bauschutt ist mineralischer Abfall, welcher aus dem Außen- und Innenbereich stammt. Dieser Abfall entsteht bei Maßnahmen wie zum Beispiel dem Abbruch, Neubau oder der Renovierung von Gebäuden, Dach- und Hofflächen. Die Bezeichnung „mineralischer Abfall“ steht für Stoffe wie Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Keramik oder Ziegel. Generell ist Bauschutt für das Recycling geeignet. Es entstehen so genannte Recyclingbaustoffe.
Elektro- und Elektronikschrott fällt in vielen Bereich unseres täglichen Gebrauchs an. Als Elektroschrott gelten allgemein alle batterie- oder steckerbetriebenen elektrischen Geräte aus Haushalten, Unterhaltung, Büro und der Kommunikation.
Die Spezialisten in unserem Haus: KKV Recycling
Unbelasteter Erdaushub ist naturbelassener Boden welcher beim Neubau, Sanierung oder der Gartenarbeiten anfällt. Der Begriff Erdaushub schließt dabei alle verschiedenen Bodenarten ein. Dazu gehört Lehm-, Kies-, Sanderde. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der LAGA wird dieser in verschiedene Klassen unterteilt.
Gewerbefolien aus dem Verpackungsbereich können getrennt gesammelt einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Wichtig ist, dass die Folien sauber sind. Nur so kann umweltgerechtes Recycling gewährleistet werden.
Hierbei handelt es sich um kompostierfähige, organische Abfälle, welche bei Gartenarbeiten und der Park- und Landschaftspflege anfallen. Geführt werden diese unter dem abfallrechtlichen Begriff „Garten- und Parkabfälle“. Durch das Recycling entstehen wertvolle Rohstoffe wie Kompost und natürlicher Biomasse-Brennstoff.
Gewerbeabfälle, gemischte Verpackungen und Wertstoffgemische fallen hauptsächlich im Gewerbe, Handel und Industrie (produzierende Betriebe) an. Es handelt sich bei diesen Abfällen um eine Mischung verschiedener Ausgangsstoffe wie Verpackungen, Reststoffen aus der Produktion, Holz und weiteres. Diese Gemische müssen nach der gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage entsorgt werden.
Gipsabfälle sind Abfälle welche auf dem Baustoff Gips basieren und beim Neubau oder der Renovierung von Gebäuden, Abbrucharbeiten oder bei Durchbrüchen im Innenausbau anfallen.
Die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen wurde in Deutschland ab 01.06.2000 verboten. Die im Rückbau anfallenden Mineralfaserabfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Ausbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 521 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Säcken dicht verschlossen entsorgt werden.
Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.
Den umgangssprachlichen Begriff „Altpapier“ fassen wir unter „Papier / Pappe / Kartonage“ zusammen. Zu diesem Wertstoff gehören Verpackungen aus Pappe, Wellpappe, Kartonage. Ebenso Illustrierte, Zeitungen, Zeitschriften Broschüren, Büropapier usw.
Zur Abfallsorte „Schrott und Metalle“ gehören alle Eisen- und Nichteisenmetalle. Diese sind recyclingfähig und werden zu 100% einer Wiederverwertung zugeführt. Vom alten Fahrrad, über hochwertige Edelmetalle kann die Verwertung über KVE erfolgen.
Unter Sperrmüll versteht man sperrige Abfälle welche bei Entrümplungen, Haushaltsauflösungen oder einer Erneuerung der Innenausstattung z.B. von Laden- und Geschäftseinrichtungen oder Büro- und Verwaltungsgebäuden entstehen.
Werden Container in den öffentlichen Verkehrsraum, d.h. auf Bürgersteig, Gehweg oder die Straße gestellt, so gilt folgendes zu beachten:
Zuständig für die Stellgenehmigung ist die Stadt oder Gemeinde, in der Regel vertreten durch das Ordnungsamt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einholung der Genehmigung sowie Bereitstellen, Aufstellen der Verkehrssicherung!