Die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen wurde in Deutschland ab 01.06.2000 verboten. Die im Rückbau anfallenden Mineralfaserabfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Ausbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 521 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Säcken dicht verschlossen entsorgt werden.
Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.
Bitte beachten Sie, dass wir mineralfaserhaltige Abfälle nur fachgerecht verpackt entgegennehmen oder im Container entsorgen können. Die Verpackung muss reißfest, staubdicht und sicher verschließbar sein, idealerweise in speziellen KMF-Säcken oder Big Bags.
Elektro- und Elektronikschrott fällt in vielen Bereich unseres täglichen Gebrauchs an. Als Elektroschrott gelten allgemein alle batterie- oder steckerbetriebenen elektrischen Geräte aus Haushalten, Unterhaltung, Büro und der Kommunikation.
Die Spezialisten in unserer Unternehmensgruppe: E&O Entsorgung GmbH
Zur Abfallsorte „Schrott und Metalle“ gehören alle Eisen- und Nichteisenmetalle. Diese sind recyclingfähig und werden zu 100% einer Wiederverwertung zugeführt. Vom alten Fahrrad, über hochwertige Edelmetalle kann die Verwertung über KVE erfolgen.
Hierbei handelt es sich um alte Pkw-/ Motorrad-/ Lkw-Altreifen mit und ohne Felgen. Die Reifen werden im Verwertungsprozess zu Gummimehl oder Granulat verarbeitet. Daraus entsteht ein Zuschlagsstoff für Gummimischungen oder ein hochwertiger Ersatzbrennstoff für die Zementindustrie.
Baumstämme, Wurzeln und dickere Äste, welche bei Baumpflegearbeiten, Fällungen und der Park- und Landschaftspflege anfallen. Wichtig ist, dass die Wurzeln weitgehend Erd- und Steinfrei übergeben werden.
Hierbei handelt es sich um kompostierfähige, organische Abfälle, welche bei Gartenarbeiten und der Park- und Landschaftspflege anfallen. Geführt werden diese unter dem abfallrechtlichen Begriff „Garten- und Parkabfälle“. Durch das Recycling entstehen wertvolle Rohstoffe wie Kompost und natürlicher Biomasse-Brennstoff.
Gipsabfälle sind Abfälle welche auf dem Baustoff Gips basieren und beim Neubau oder der Renovierung von Gebäuden, Abbrucharbeiten oder bei Durchbrüchen im Innenausbau anfallen.
Unter Altholz versteht man alle auf Holzbasis basierenden Materialien. Dazu gehört eine naturbelassene Palette ebenso wie ein Schrank aus Spanplatten bis zum Holz aus massiver Dachkonstruktion.
Laut Altholzverordnung unterscheiden wir bei der Entsorgung von Altholz in 4 Kategorien.
Altholz A I: naturbelassenes unbehandeltes Holz
Altholz A II: verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz
Altholz A III: halogenorganisch beschichtetes
Altholz A IV: witterungsbeständig, imprägniertes Holz aus dem Außenbereich
Altholz der Kategorie A IV ist mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.
Unter Sperrmüll versteht man sperrige Abfälle welche bei Entrümplungen, Haushaltsauflösungen oder einer Erneuerung der Innenausstattung z.B. von Laden- und Geschäftseinrichtungen oder Büro- und Verwaltungsgebäuden entstehen.
