Gewerbefolien aus dem Verpackungsbereich können getrennt gesammelt einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Wichtig ist, dass die Folien sauber sind. Nur so kann umweltgerechtes Recycling gewährleistet werden.

Den umgangssprachlichen Begriff „Altpapier“ fassen wir unter „Papier / Pappe / Kartonage“ zusammen. Zu diesem Wertstoff gehören Verpackungen aus Pappe, Wellpappe, Kartonage. Ebenso Illustrierte, Zeitungen, Zeitschriften Broschüren, Büropapier usw.

Baustellenabfälle sind Abfälle, welche rund um das Bauen, Renovieren, Sanieren und den Abriss von Gebäuden anfallen. Die Bezeichnung dafür lautet umgangssprachlich „Baumischabfall“. In der Regel handelt es sich dabei um ein Abfallgemisch aus verschiedenen Stoffen. Diese Baumischabfälle oder Baustellenabfälle müssen nach der gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage entsorgt werden.