Altholz der Kategorie A IV ist mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.

Unter Sperrmüll versteht man sperrige Abfälle welche bei Entrümplungen, Haushaltsauflösungen oder einer Erneuerung der Innenausstattung z.B. von Laden- und Geschäftseinrichtungen oder Büro- und Verwaltungsgebäuden entstehen.

Gewerbefolien aus dem Verpackungsbereich können getrennt gesammelt einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Wichtig ist, dass die Folien sauber sind. Nur so kann umweltgerechtes Recycling gewährleistet werden.

Den umgangssprachlichen Begriff „Altpapier“ fassen wir unter „Papier / Pappe / Kartonage“ zusammen. Zu diesem Wertstoff gehören Verpackungen aus Pappe, Wellpappe, Kartonage. Ebenso Illustrierte, Zeitungen, Zeitschriften Broschüren, Büropapier usw.

Gewerbeabfälle, gemischte Verpackungen und Wertstoffgemische fallen hauptsächlich im Gewerbe, Handel und Industrie (produzierende Betriebe) an. Es handelt sich bei diesen Abfällen um eine Mischung verschiedener Ausgangsstoffe wie Verpackungen, Reststoffen aus der Produktion, Holz und Weiteres. Diese Gemische müssen nach der gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage entsorgt werden.

Baustellenabfälle sind Abfälle, welche rund um das Bauen, Renovieren, Sanieren und den Abriss von Gebäuden anfallen. Die Bezeichnung dafür lautet umgangssprachlich „Baumischabfall“. In der Regel handelt es sich dabei um ein Abfallgemisch aus verschiedenen Stoffen. Diese Baumischabfälle oder Baustellenabfälle müssen nach der gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage entsorgt werden.