Container können auf privatem und öffentlichem (Gehweg, Parkplatz, Straße…) Grund aufgestellt werden. Liegt der Stellplatz auf Ihrem privaten Grundstück, dann gibt es zunächst keine Einschränkungen. Möchten Sie den Behälter auf öffentlichem Boden abstellen, dann muss eine Genehmigung zur Sondernutzung von öffentlichem Grund eingeholt werden. Diese Anträge sind in der Regel auf den Websites der jeweiligen Stadt zu finden.
Gerne erleichtern wir Sie um diesen bürokratischen Aufwand und übernehmen die Antragsstellung für Sie. Sprechen Sie hierzu im Voraus einfach einen unserer Mitarbeiter an.