Standorte
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Mit Gründung der Kilb Vetter Entsorgung GmbH ist zum 01.01.2019 ein starker Unternehmensverbund entstanden. Die Kilb Entsorgung GmbH, Kelkheim, und Vetter Containerservice GmbH, Bad Nauheim, haben die Aktivitäten in der gemeinsamen Gesellschaft zusammengeführt.
Damit sind die Weichen für eine Zukunft im Sinne der Nachhaltigkeit und dem Nutzen von Synergien gesetzt. Bereits seit 1936 gibt es das Unternehmen Vetters in Bad Nauheim rund um Transporte, Entsorgung und Versorgung. Auch die Kilb Entsorgung blickt auf eine langjährige Unternehmenshistorie seit 1979 zurück. Weitere Schwerpunkte sind hier unter anderem die Städtereinigung mit kommunaler Entsorgung.
Seither hat sich viel getan. Die „KVE“ ist ein Beweis dafür, dass Tradition und Moderne kein Widerspruch, sondern Mehrwert ist!
Gründung Unternehmen Vetter als Fuhrbetrieb durch Jakob Vetter
Gründung der Kübeldienst Kilb GmbH durch Herrn Kilb
Fa. Kilb beteiligt sich an der KKM Wertstoffsortierges. mbH und Bau der ersten Wertstoffsortieranlage im Rhein-Main-Gebiet
Erschließung des heutigen Standortes Bad Nauheim
Gründung Kilb Wertstoff Recycling GmbH und Neubau Zeilsheimer Weg 4
Gründung Vetters Container-Service durch Kai Engel (3. Generation)
Gründung Kilb Wertstoff Recycling GmbH, Umzug neues Gebäude Kelkheim
Beteiligung über die KKM Wertstoffsortierges. am Biomasseheizkraftwerk in Flörsheim-Wicker
Fa. Vetters beteiligt sich über Ihren Inhaber an der WRB Bauschutt- und Bodenaufbereitung in Wölfersheim
Inbetriebnahme WBR Bauschutt-Recyclinganlage
Verschmelzung der Kilb Wertstoff Recycling GmbH und dem Kelkheimer Kübeldienst Kilb GmbH zu Kilb Entsorgung GmbH
Fusion der Kilb Entsorgung GmbH mit Vetters Container Service zu Kilb Vetter Entsorgung GmbH
Mehrheitsbeteiligung der KV Gruppe / HKV am Elektro-Recycling-Unternehmen Bode Heisel
Erweiterung der HKV Kelkheim mit zweiter Betriebsstätte in Maintal
Gründung der Taunus-Umweltservice zwischen Kilb Städtereinigung und Knettenbrech+Gurdulic. Sammlung von LVP im Wetteraukreis
Inbetriebnahme neuer Standort EBS Anlage Zeilsheimer Weg 5
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Unter Altholz versteht man alle auf Holzbasis basierenden Materialien. Dazu gehört eine naturbelassene Palette ebenso wie ein Schrank aus Spanplatten bis zum Holz aus massiver Dachkonstruktion.
Laut Altholzverordnung unterscheiden wir bei der Entsorgung von Altholz in 4 Kategorien.
Altholz AI naturbelassenes unbehandeltes Holz
Altholz AII verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz
Altholz AIII halogenorganisch beschichtetes
Altholz AIV witterungsbeständig, imprägniertes Holz aus dem Außenbereich
Altholz AI bis AIII
Altholz AIV
Altholz AI bis AIII
Altholz AIV
Hierbei handelt es sich um alte Pkw-/ Motorrad-/ Lkw-Altreifen mit und ohne Felgen. Die Reifen werden im Verwertungsprozess zu Gummimehl oder Granulat verarbeitet. Daraus entsteht ein Zuschlagsstoff für Gummimischungen oder ein hochwertiger Ersatzbrennstoff für die Zementindustrie.
Bis Ende 1989 wurde in Deutschland asbesthaltiger Faserbeton hergestellt. Dieser Baustoff kommt heute noch beim Rückbau von Dachflächen, Fassadenverkleidungen, Deckenplatten, Lüftungskanälen vor. Auch wurde er oft für die Herstellung von Blumenkübel oder Pflanzenschalen verwendet. Die Abfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Abbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 519 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Asbest Big-Bags dicht verschlossen entsorgt werden.
Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.
Baustellenabfälle sind Abfälle, welche rund um das Bauen, Renovieren, Sanieren und den Abriss von Gebäuden anfallen. Die Bezeichnung dafür lautet umgangssprachlich „Baumischabfall“. In der Regel handelt es sich um dabei um ein Abfallgemisch aus verschiedenen Stoffen. Diese Baumischabfälle oder Baustellenabfälle müssen nach der gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage entsorgt werden.
Baumstämme, Wurzeln und dickere Äste, welche bei Baumpflegearbeiten, Fällungen und der Park- und Landschaftspflege anfallen. Wichtig ist, dass die Wurzeln weitgehend Erd- und Steinfrei übergeben werden.
Bauschutt ist mineralischer Abfall, welcher aus dem Außen- und Innenbereich stammt. Dieser Abfall entsteht bei Maßnahmen wie zum Beispiel dem Abbruch, Neubau oder der Renovierung von Gebäuden, Dach- und Hofflächen. Die Bezeichnung „mineralischer Abfall“ steht für Stoffe wie Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Keramik oder Ziegel. Generell ist Bauschutt für das Recycling geeignet. Es entstehen so genannte Recyclingbaustoffe.
Elektro- und Elektronikschrott fällt in vielen Bereich unseres täglichen Gebrauchs an. Als Elektroschrott gelten allgemein alle batterie- oder steckerbetriebenen elektrischen Geräte aus Haushalten, Unterhaltung, Büro und der Kommunikation.
Die Spezialisten in unserem Haus: KKV Recycling
Unbelasteter Erdaushub ist naturbelassener Boden welcher beim Neubau, Sanierung oder der Gartenarbeiten anfällt. Der Begriff Erdaushub schließt dabei alle verschiedenen Bodenarten ein. Dazu gehört Lehm-, Kies-, Sanderde. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der LAGA wird dieser in verschiedene Klassen unterteilt.
Gewerbefolien aus dem Verpackungsbereich können getrennt gesammelt einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Wichtig ist, dass die Folien sauber sind. Nur so kann umweltgerechtes Recycling gewährleistet werden.
Hierbei handelt es sich um kompostierfähige, organische Abfälle, welche bei Gartenarbeiten und der Park- und Landschaftspflege anfallen. Geführt werden diese unter dem abfallrechtlichen Begriff „Garten- und Parkabfälle“. Durch das Recycling entstehen wertvolle Rohstoffe wie Kompost und natürlicher Biomasse-Brennstoff.
Gewerbeabfälle, gemischte Verpackungen und Wertstoffgemische fallen hauptsächlich im Gewerbe, Handel und Industrie (produzierende Betriebe) an. Es handelt sich bei diesen Abfällen um eine Mischung verschiedener Ausgangsstoffe wie Verpackungen, Reststoffen aus der Produktion, Holz und weiteres. Diese Gemische müssen nach der gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) über eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage entsorgt werden.
Gipsabfälle sind Abfälle welche auf dem Baustoff Gips basieren und beim Neubau oder der Renovierung von Gebäuden, Abbrucharbeiten oder bei Durchbrüchen im Innenausbau anfallen.
Die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen wurde in Deutschland ab 01.06.2000 verboten. Die im Rückbau anfallenden Mineralfaserabfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Ausbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 521 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Säcken dicht verschlossen entsorgt werden.
Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.
Den umgangssprachlichen Begriff „Altpapier“ fassen wir unter „Papier / Pappe / Kartonage“ zusammen. Zu diesem Wertstoff gehören Verpackungen aus Pappe, Wellpappe, Kartonage. Ebenso Illustrierte, Zeitungen, Zeitschriften Broschüren, Büropapier usw.
Zur Abfallsorte „Schrott und Metalle“ gehören alle Eisen- und Nichteisenmetalle. Diese sind recyclingfähig und werden zu 100% einer Wiederverwertung zugeführt. Vom alten Fahrrad, über hochwertige Edelmetalle kann die Verwertung über KVE erfolgen.
Unter Sperrmüll versteht man sperrige Abfälle welche bei Entrümplungen, Haushaltsauflösungen oder einer Erneuerung der Innenausstattung z.B. von Laden- und Geschäftseinrichtungen oder Büro- und Verwaltungsgebäuden entstehen.
Werden Container in den öffentlichen Verkehrsraum, d.h. auf Bürgersteig, Gehweg oder die Straße gestellt, so gilt folgendes zu beachten:
Zuständig für die Stellgenehmigung ist die Stadt oder Gemeinde, in der Regel vertreten durch das Ordnungsamt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einholung der Genehmigung sowie Bereitstellen, Aufstellen der Verkehrssicherung!