Umrissgrafik für Asbesthaltige Baustoffe – kennzeichnungspflichtig und gefährlich

Asbestabfälle

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Asbestabfälle

Bis Ende 1989 wurde in Deutschland asbesthaltiger Faserbeton hergestellt. Dieser Baustoff kommt heute noch beim Rückbau von Dachflächen, Fassadenverkleidungen, Deckenplatten, Lüftungskanälen vor. Auch wurde er oft für die Herstellung von Blumenkübeln oder Pflanzenschalen verwendet. Die Abfälle gelten als gefährlicher Abfall und bedürfen beim Abbau sowie bei der Entsorgung einer besonderen Behandlung. Die Vorschriften hierfür sind in der TRGS 519 geregelt. Die Abfälle müssen in speziellen Asbest Big-Bags dicht verschlossen entsorgt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir asbesthaltige Abfälle nur in Asbest-Big Bags (A-gekennzeichnete Big Bags) übernehmen. Diese müssen fachgerecht verpackt und staubdicht verschlossen sein!

Gerne beraten wir Sie zur ordnungsgemäßen Entsorgung persönlich.

  • Asbestzementplatten (z.B.: Wellethernit)
  • Asbestzementschieferplatten
  • Pflanzenkübel aus Asbest
  • Asbestfasaden

 

  • Sonstige Abfälle
Asbesthaltige Baustoffe in Sicherheitsverpackung zur Sonderentsorgung
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Für diese Abfallart gilt:
Sämtliche Gefahrstoffe wie Akkus, Batterien, Flüssigkeiten sind einem separaten Entsorgungsweg zuzuführen. Bitte beachten Sie diese Informationen bei Containerbefüllung.

Standorte & Infos

Betrieb 63477 Maintal
Gutenbergstr. 8
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Mo – Fr. : 7.00 – 16.00 Uhr
Samstag: geschlossen

Betrieb 61231 Bad Nauheim
Feldbergstr. 4
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Mo – Fr. : 7.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 7.00 – 12.30 Uhr

Betrieb 65779 Kelkheim
Zeilsheimer Weg 4
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Mo – Fr. : 6.30 – 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 – 12.00 Uhr

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